Stellen Sie bis spätestens Ende November beim Finanzamt den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ und profitieren Sie beim Dezembergehalt vom gesamten Jahresfreibetrag!
- Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat – durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
- Steuerpflichtige können individuelle Freibeträge beantragen, die zwei Jahre gültig sind.
- Ein höheres Nettogehalt kann Ihnen bei Sozialleistungen wie dem Elterngeld finanzielle Vorteile bringen. Sie müssen dafür bestimmte Fristen beachten.
- Haben Sie einen Freibetrag eintragen lassen, dann müssen Sie im Folgejahr fast immer eine Steuererklärung abgeben.
So gehen Sie vor:
- Den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen Sie bis spätestens Ende November beim Finanzamt auf einem amtlichen Vordruck. Dann profitieren Sie beim Dezembergehalt vom gesamten Jahresfreibetrag.
- Bei einem neuen Antrag müssen Sie für die meisten Aufwendungen einen Betrag von mindestens 600 Euro nachweisen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen hingegen ab dem ersten Euro.
- Im Hauptvordruck ist der vereinfachte Antrag integriert. Dieser genügt, wenn sich nur der steuerfreie Jahresbetrag ändert oder die Zahl der Kinderfreibeträge. Sie müssen dem Hauptvordruck noch die entsprechende Anlage beifügen, zum Beispiel die Anlage Werbungskosten.
- Haben Sie einen Freibetrag, der nach einer Zeit nicht mehr gerechtfertigt ist, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.