WICHTIG: Pflicht zur Führung von Stundennachweisen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld!

Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen Stundennachweise mit Angaben der Arbeits- und Ausfallstunden geführt werden. Nutzen Sie hierfür gerne das Datev-Formular „Stundennachweis Kurzarbeit“.

An gleicher Stelle finden Sie auch weitere nützliche Dokumente zur Verwendung.

Diese Stundennachweise benötigen wir zwingend zur Erstellung der Lohnabrechnungen und der KUG-Erstattungsanträge.

Folgende Voraussetzungen müssen weiter erfüllt sein, um Kurzarbeitergeld gewähren und in Anspruch nehmen zu können:

  • alle Überstunden und restliche Urlaubstage aus 2019 müssen abgebaut sein
  • Mindestens 10%  Ihrer Angestellten müssen anhand ihrer Arbeitsstunden einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben
  • Die Einverständniserklärung muss vom Angestellten unterschrieben vorliegen (ausgenommen Minijobber)
  • Minijobber müssen für in Zeiten des KUG-Bezuges der SV-Pflichtig Beschäftigten von der Arbeit freigestellt werden, heißt: Minijobber dürfen während der KUG-Phase NICHT arbeiten. Ausnahmen gelten nur, wenn eigene Tätigkeitsbereiche ausschließlich von Minijobbern erledigt werden. (Bsp.: Ein Hotel beschäftigt in diversen Bereichen Minijobber und SV-Pflichtig Beschäftigte. In Unternehmensbereichen, in denen beide AN-Gruppen arbeiten sind die Minijobber freizustellen (Service, Rezeption, Küche etc.). Sind aber sämtliche Gärtner oder Hausmeister Minijobber, so können diese weiterbeschäftigt werden. Der KUG-Bezug für Minijobber ist – Stand aktuell – ausgeschlossen.

Auch für Geschäftsführer und Vertriebsmitarbeiter ist der Bezug von KUG – Stand aktuell – ausgeschlossen. Möglicherweise erfolgen zu diesen Personengruppen Nachbesserungen in der gesetzlichen Grundlage. Die allgemeine Begründung, dass diese Personengruppen die Aufgabe haben, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auftragslage zu verbessern, so dass alsbald kein KUG-Bezug mehr notwendig ist, passt natürlich nicht zur aktuellen weltweiten Lage.

Die o.g Anzeige muss bis zum letzten Tag des Monats, in dem Kurzarbeitergeld das erste Mal in Anspruch genommen werden soll, bei der Agentur für Arbeit vorliegen!!

Quelle: https://willemsen-hubert.de/2020/03/22/kurzarbeitergeld-ablauf-der-beantragung/