Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Alle direkt und indirekt betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige und Vereine, die aufgrund Corona von der Schließung Ihrer Betriebsstätte betroffen sind, können ab sofort Wirtschaftshilfe beantragen. Sie beträgt 75 % des Umsatzes aus dem November 2019.
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Ihr Innova-Team