Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Bezieher von Kurzarbeit müssen eine Steuererklärung abgeben – eine Steuernachzahlung droht!

Zwar ist das Kurzarbeitergeld selber steuerfrei, allerdings werden die Leistungen zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und führen zu einem höheren Prozentsatz, mit dem das übrige Einkommen versteuert wird. Somit steigt der Steuersatz und damit die Steuerbelastung.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr Innova-Team