Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

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Am 29.03.2021 hat das BMF die finale Fassung zu der Entwurfsversion vom 06.08.2020 zur DAC6 veröffentlicht.

Mithilfe der Mitteilungspflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6) soll es den nationalen Gesetzgebern möglich sein, frühzeitig unerwünschte Steuergestaltungen zu erkennen, um schnellstmöglich darauf zu reagieren.Gegenüber der Entwurfsversion gibt es keine wesentlichen Änderungen, aber vereinzelt zusätzliche Ausführungen, wie z.B., dass zu den mitteilungspflichtigen Steuergestaltungen auch Einkünfteumwandlungen gehören, an denen ein Steuerpflichtiger oder mehrere Steuerpflichtige sowie verbundene Unternehmen beteiligt sind oder die über mehrere Stufen erfolgen.

Das Schreiben des BMF gliedert sich in drei Teile und bietet ausführliche Erläuterungen zu:
1. sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich
2. meldepflichtauslösenden Kennzeichen
3. Meldeverfahren

Genauere Informationen zu dieser Richtlinie finden Sie HIER.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 29. März 2021