Für Unternehmen stellt sich häufig die Frage, ob die Anschaffung von Hardware über einen Kauf- oder Leasingvertrag erfolgen soll. Beide Anschaffungsarten haben Vor- und Nachteile.
Der Ankauf von Hardware bietet den Vorteil, dass die Hardware zum Unternehmen gehört. Sie kann genutzt werden, bis zu einer neuen Anschaffung. Beim Leasing muss die Hardware im Zweifelsfall
an den Leasingpartner zurückgegeben werden, wenn diese nicht abgekauft wird. Ein Leasingvertrag schafft allerdings vor allem mehr finanziellen Freiraum und Liquidität. Zu Beginn muss keine einmalige ggf. sehr hohe Summe auf einmal aufgebracht werden. Somit müsste auch kein Kredit o. ä. aufgenommen werden, wenn eine solche Summe nicht aus eigenen finanziellen Mitteln sofort zur Hand ist. Bei einem Leasingvertrag erfolgen Ratenzahlungen und zu Beginn ggf. eine Verwaltungsgebühr. Diese Leasingraten sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, ebenfalls wie die Afa beim Kauf. Die Afa fällt allerdings häufig geringer aus, als die ansetzbaren Leasingraten pro Jahr. Welche Alternative die bessere für das jeweilige Unternehmen ist, ist allerdings für jeden Fall individuell zu prüfen, da sich alle Verträge unterscheiden.
Quellen:
www.netzorange.de
www.sentinel-it.de