Aktualisiertes BMF-Schreiben zu Mitteilungspflichten nach §138 Abs. 2 AO und §138b AO

Am 26.04.2022 hat das BMF ein aktualisiertes Schreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach §138 abs. 2 AO und §138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes veröffentlicht.

Die aktualisierten Vorschriften sollen dazu beitragen, sogenannte Domizilgesellschaften aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflichten wirksamer ermitteln zu können. Betroffen sind mitteilungspflichtige Sachverhalte, die nach dem 31.12.2017 verwirklicht worden sind. Das Schreiben vom 26.04.2022 ersetzt die vorherigen Schreiben vom 05.02.2018, 18.07.2018, 18.09.2020 und 28.12.2020 mit Wirkung ab dem 01.01.2022.

Folgende Punkte sind Bestandteile des BMF-Schreibens:

  1. Anwendungsregelungen
  2. Mitteilungspflicht nach §138 Absatz 2 AO
  3. Mitteilungspflicht nach §138b AO
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten
  5. Beobachtung und Auswertung der Mitteilungen nach §138 Absatz 2 und §138b AO

Das vollständige Schreiben finden Sie hier:

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de