Durch die Verschärfung auf den Energiemärkten und den zunehmend steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung am Freitag den 30. September 2022 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz stattgegeben. Dies wurde auch vom Bundesrat am 07. Oktober 2022 bestätigt.
Der Mehrwertsteuersatz wird demnach von derzeit 19 % auf 7% Mehrwertsteuer befristet für den Zeitraum ab Oktober 2022 bis voraussichtlich März 2024 gesenkt. Die Einbeziehung der Fernwärme wurde auf Antrag noch nachträglich beschlossen.