Fristverlängerung für Corona Schlussabrechnung verlängert bis 31.08.2023

Haben Sie für Ihr Unternehmen Corona-Hilfen bezogen?

Dann muss bis zum 31.08.2023 Folgendes erledigt sein:

Für die Überbrückungshilfe I bis IV, III Plus sowie für die November- und Dezemberhilfe muss eine Schlussabrechnung eingereicht werden. Das erledigt Ihr Steuerberater -alias Ihr prüfender Dritter- der dazu folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

  • Liste der tatsächlichen Umsätze und förderungsrelevanten Kosten mit Fälligkeitsdatum
  • Bei Wertminderung von Saison- bzw. verderblicher Ware: Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wertminderung
  • Gewinn- und Verlustrechnung sowie betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Darlegung, inwiefern die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen Ihrem Geschäftsbetrieb wirtschaftlich beeinträchtigt haben
  • Nachweis über geltend gemachte Kosten, z.B. von Hygienemaßnahmen

ACHTUNG:

Damit Ihre Kosten berücksichtigt werden, muss die Fälligkeit der Rechnungen im Förderzeitraum der jeweiligen Corona-Hilfe gelegen haben. Es ist also nicht das Buchungsdatum relevant, sondern Sie müssen Ihre Belege nach Fälligkeit sortieren!

Bitte lassen Sie Ihrem Steuerberater schnellstmöglich alle fehlenden Unterlagen zukommen, damit er Ihre Schlussabrechnung spätestens bis Ende August für Sie einreichen kann!

Für Fragen steht Ihnen die Innova Steuerberatungsgesellschaft jederzeit sehr gerne zur Verfügung.