Versteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen

Generell: Liegt zwischen Kauf und Verkauf von Kryptos mehr als ein Jahr, sind die Gewinne gänzlich steuerfrei. Für alles andere gilt: Das Bundesfinanzministerium stuft Bitcoin & Co. genau wie Edelmetalle als ’sonstige Wirtschaftsgüter‘ ein. Deshalb führt ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr zu einem privaten Veräußerungsgewinn oder –verlust.

Anders als bei Gewinnen aus Aktiengeschäften, auf die eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% fällig wird, werden Spekulationsgewinne bei Bitcoin und Co. mit dem persönlichen Steuersatz belastet – zumindest, wenn der Anleger Inhaber der Kryptowährung ist.

Für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptogeld gibt es einen Freibetrag. Ist das Plus aus dem Geschäft mit der digitalen Währung niedriger als 600 Euro im Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei. Liegt er nur einen Euro höher, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Fallen in einem Jahr nicht nur Gewinne von digitalem Geld an, sondern beispielsweise auch von einer wertvollen Antiquität, gilt der Freibetrag von 600 Euro für alle sogenannten Veräußerungsgewinne insgesamt.

Quellen:
 www.haufe.de 
 ING-DiBA AG – Wissen
www.bundesfinanzministerium.de