Drei Gründe für eine GmbH

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und stellt eine mögliche Rechtsform für Unternehmensgründer dar. Sie bietet den Gründern diverse Vorteile, wovon wir Ihnen nachfolgend drei Gründe vorstellen möchten, die Start-Ups häufig zur Gründung einer GmbH bewegen.

Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform. Dies liegt unter anderem an der Beschränkung der Haftung. Sie stellt eine eigenständige juristische Person dar, weshalb die Gesellschafter bei der GmbH im Gegensatz zu einer Personengesellschaft ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen haften. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist bis auf einige wenige Ausnahmen daher ausgeschlossen. Hierdurch verringert sich für die Beteiligten das eigene Risiko, weshalb diese Rechtsform als sehr attraktiv angesehen wird und häufig auch den Ausschlag bei der Entscheidung für eine GmbH gibt.

Ein weiterer Grund für die Gründung einer GmbH stellt die hohe Flexibilität dar, welche sich in vielen Bereichen widerspiegelt. So ist die GmbH für Produktionsgewerbe und Dienstleistungen oder den Handel geeignet, aber auch für wissenschaftliche, freiberufliche oder sogar künstlerische Zwecke. Daneben kann die GmbH sowohl von einem einzigen Gesellschafter (sog. „Ein-Personen-GmbH“) oder auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Gesellschafter können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (z.B. eine Aktiengesellschaft) sein. Auch bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages besteht hoher flexibler Gestaltungsspielraum.

Die GmbH bietet zudem die Möglichkeit, einen Fremdgeschäftsführer, welcher keine Gesellschaftsanteile hält und daher nicht am Stammkapital beteiligt ist, zu bestellen.

Ebenso spiegelt sich die Flexibilität bei einem späteren Wechsel von Gesellschaftern wider. Diese Wechsel sind unkompliziert möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag diese nicht einschränkt.

Finanziell gesehen kann die GmbH ebenfalls steuerliche Vorteile mit sich bringen. Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer, die derzeit mit einem Steuersatz von lediglich 15% (+ hierauf 5,5% Solidaritätszuschlag) im Vergleich zur Einkommensteuer deutlich niedriger und attraktiver ist. Der steuerliche Vorteile verbleibt jedoch nur, solange Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und nicht ausgeschüttet werden. Sobald Sie sich für eine Ausschüttung entscheiden, fällt zusätzlich noch Kapitalertragsteuer an und der steuerliche Vorteil erlischt.

Gewerbesteuer wird in jedem Fall bei einem GmbH fällig.

Weitere Informationen rund um die GmbH finden Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik GmbH oder melden Sie sich bei weiteren Fragen auch gerne persönlich bei uns.

Quelle: www.gruenderschiff.de

Quelle: www.starting-up.de

Quelle: www.firma.de