Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit seinem Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von bis zu 600,- € jährlich für sogenannte Präventionskurse und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu gewähren. Dieser Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei.
Quelle: bundesfinanzministerium.de