Die Erbschaft- und Schenkungssteuer erreicht im vergangenen Jahr ihren Höchstwert. Mehr als 13,3 Milliarden Euro (12,3 % Erhöhung zum Vorjahr) sind dem Staat allein damit zugeflossen. Wer also Vermögen weitergeben möchte, steht früher oder später vor der Frage: Wie lässt sich die Erbschaft- oder Schenkungssteuer möglichst geringhalten? Denn je nach Höhe des Vermögens und Verwandtschaftsgrad kann die Steuerlast erheblich sein.
- Freibeträge optimal nutzen
Das deutsche Steuerrecht sieht großzügige Freibeträge vor, die regelmäßig (alle zehn Jahre) neu genutzt werden können:
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 € pro Kind und Elternteil
- Enkel (wenn die Eltern bereits verstorben sind): 400.000 €
- Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
Wer frühzeitig Vermögen überträgt – z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten –, kann diese Freibeträge mehrfach ausschöpfen.
- Immobilien rechtzeitig übertragen
Wer eine Immobilie verschenkt, kann sich das Wohnrecht oder den Nießbrauch vorbehalten. Das senkt den Wert der Schenkung und damit die Steuer.
- Unternehmensnachfolge planen
Bei Betriebsvermögen gibt es besondere Steuererleichterungen. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung ist hier entscheidend. Nach einer Übertragung müssen die Anteile oder das Unternehmen meist für eine bestimmte Zeit (z.B. fünf oder sieben Jahre) gehalten werden, damit die Steuervergünstigungen nicht verloren gehen.
- Zusammenrechnung von Erwerbsvorgängen beachten:
Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet und lassen somit gemeinsam den Steuersatz steigen, sofern die Freibeträge überschritten werden.
Fazit
Mit einer durchdachten Planung lassen sich hohe Steuerbelastungen bei Erbschaften und Schenkungen vermeiden. Frühzeitig zu handeln lohnt sich – gerne Unterstützen und Beraten wir Sie auf diesem Wege schöpfen somit die Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast aus.