Förderung von Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen bis 4.000 Euro

Das Bundeswirtschaftsministerium hat entschieden ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil zu fördern. Dazu zählen auch die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen, welche ab sofort in Kraft treten und vorläufig erst einmal bis Ende 2020 befristet sind.

Durch diese neuen Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen durch die gezielte Beratung in die Lage versetzt werden, auch eigenständig Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung in der vorigen Woche beschlossen hat. Sollten weitere Neuigkeiten dazu folgen, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden!

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns hierzu gerne an.

Ihre Innova Steuerberatungsgesellschaft mbH