Gutscheine und Sachbezug: Änderungen ab 2022!!!

Ab 2022 steigt die Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug von bisher monatlich 44 EUR auf 50 EUR.

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehende Einnahmen. Können Arbeitnehmer für einen Gutschein auch eine Geldleistung verlangen, so ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Ab 2022 bleiben Gutscheine und Geldkarten nur noch in der Freigrenze, wenn sie nur in bestimmten Geschäften, Ladenketten oder Akzeptanzstellen mit festgelegter Produktpalette eingesetzt werden können. Gutscheine, die überall und unbeschränkt auf einem elektronischen Marktplatz eingelöst werden können, gelten nicht mehr als steuerfrei. Möglich bleiben weiterhin Essensgutscheine oder Essensmarken.

Suchen Sie noch nach Möglichkeiten, wie Sie Ihren Mitarbeitern den steuerfreien Sachbezug unter Berücksichtigung der neuen Änderungen zukommen zu lassen? Kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen gerne Empfehlungen.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen –  BMF-Schreiben vom 13. April 2021.