Meldepflicht für Intermediäre ab dem 1. Juli 2020

Seit dem 25. Juni 2018 müssen Intermediäre ihre grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf eine etwaige Meldepflicht zum 1. Juli 2020 überwachen. Eine Meldepflicht ist gegeben, wenn ein Bezug zu Deutschland besteht, z.B. steuerliche Ansässigkeit in Deutschland.

Mit der Meldepflicht möchte die Europäische Union die Transparenz im Steuerrecht weiter erhöhen, um potenziell aggressive Steuergestaltungen aufdecken zu können. Hintergrund dieser Regelung ist, dass es immer schwieriger wird die nationalen Besteuerungsgrundlagen gegen Aushöhlung zu schützen. Der europäische Gesetzgeber sieht somit vor, dass die Mitgliedsstaaten umfassende Informationen erhalten sollen, um mit Gegenmaßnahmen Steuerausfällen entgegen wirken zu können.

Aufgrund der derzeitigen Corona Situation wird über eine Verlängerung dieser Frist diskutiert. Die neuen Vorschriften sind grundsätzlich ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden. Die Frist für Steuergestaltungen zwischen dem 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 endet am 31. August 2020. Alle weiteren meldepflichtigen Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 sind dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) innerhalb von 30 Tagen zu melden.

Im Falle einer Fristverlängerung würde für ältere Meldungen im Zeitraum Juni 2018 bis Juni 2020 bis zum 30. November 2020 Zeit sein, um die Meldung zu übermitteln. Die Frist für den Beginn des Zeitraums von 30 Tagen für Meldungen nach dem 1. Juli 2020 soll bis zum 1. Oktober verlängert werden.

Gemeldet wird dem BZSt elektronisch nach amtlichen Vorgaben. Über eine online Registrierung kann über ein eigenes Programm des BZSt die Meldung erfolgen. Dieses wertet die grenzüberschreitenden Gestaltungen aus und teilt die Ergebnisse dem BMF mit. Die gemeldeten Informationen werden in einem Zentralverzeichnis aufgeführt, auf das sämtliche Staaten der EU Zugriff haben.

Wird gegen diese Meldepflicht verstoßen so können Sanktionen in Höhe von bis zu 25.000€ verhängt werden.

Quellen:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC6/Steuergestaltungen/steuergestaltung_node.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020PC0197&from=EN
https://www.pwc.de/de/steuerberatung/eu-richtlinie-dac-6-zur-meldepflicht-fuer-grenzueberschreitende-steuergestaltungen.html
https://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/europaeische-kommission-richtlinienvorschlag-zur-aufschiebung-der-fristen-fuer-anzeigepflichten-von-grenzueberschreitenden-steuergestaltungen-veroeffentlicht.html