Steuerentlastung für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, wird in diesem und im kommenden Jahr steuerlich stärker entlastet. Durch das sogenannte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz steigt der jährliche Freibetrag, den Alleinerziehende über die Steuerklasse II erhalten, um mehr als das Doppelte. Das bedeutet: Zu den bisherigen 1.908 Euro kommen 2.100 Euro hinzu – jeweils für 2020 und 2021. Alleinerziehende, die mehrere Kinder haben, erhalten einen weiteren Erhöhungsbetrag. Ab dem zweiten Kind kommen pro Kind 240 Euro hinzu. Um diese Entlastung in Anspruch nehmen zu können, müssen Alleinerziehende einen gesonderten „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit der Anlage Kinder bei ihrem zuständigen Finanzamt stellen.

Quelle: ING-DiBA AG, https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/november-2020/?wt_mc=email.wwinfo..e-2010-ww-knd-info-y-0457