Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab Juli 2022 ist sie Pflicht!

Seit Januar 2022 hat bereits die Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) begonnen. Ab Juli 2022 ist die eAU für alle Arbeitgeber Pflicht.

Der Arbeitnehmer bekommt dann nicht mehr den typischen „gelben Zettel“ vom Arzt. Er muss dann nur noch die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mitteilen, per Mail oder Telefon.

Das Lohnbüro muss dann die AU elektronisch abrufen.