Anzeigepflicht §138 Abs. 2 Ao für ausländische Gesellschaften

Steuerpflichtige müssen Beteiligungen und Betriebsstätten im Ausland nach §138 Abs. 2 AO dem Finanzamt melden.

Das Formular finden Sie HIER oder immer aktuell beim  Bundesamt für Finanzen   unter dem Suchbegriff „BZSt2“.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!