Der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ist da: Der Pflegebeitrag und der Zuschlag für Kinderlose sollen steigen.
Neben Beitragsentlastungen für größere Familien ist außerdem geplant, dass sich die Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen verbessern sollen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz vorgelegt. Die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:
Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen:
Zum 1. Juli 2023 soll der Pflegebeitragssatz von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht werden.
Beitragszuschlag für Kinderlose:
Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab 1. Juli 2023 angehoben werden: von aktuell 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern:
Für Familien mit mehreren Kindern soll der Pflegebeitragssatz sinken – je nach Anzahl der Kinder. Für Familien mit zwei Kindern liegt er ab dem 1. Juli 2023 voraussichtlich bei 3,15 Prozent, für Familien mit drei Kindern bei 2,9 Prozent und mit vier Kindern bei 2,65 Prozent.
Damit soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, nach dem größere Familien besser gestellt werden sollen als kleine Familien oder Kinderlose.
Das Verfahren zur Ermittlung und zum Nachweis der Kinderanzahl wurde gesetzlich noch nicht festgelegt. Es soll bis spätestens 1. Juli 2023 geregelt werden.
Höheres Pflegegeld:
Außerdem soll das Pflegegeld angehoben werden (zuletzt 2017 erhöht). Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die gepflegte Person nicht in einer Einrichtung lebt. Es wird z. B. zur Unterstützung der Pflegenden eingesetzt.
Entlastungszuschläge bei Zuzahlungen:
Pflegebedürftige, die in Einrichtungen leben, müssen Zuzahlungen leisten. Zur Entlastung gibt es bestimmte Zuschläge, die den Eigenanteil verringern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, diese Zuschläge zu erhöhen.
Hintergrund der Pflegereform:
Durch die Reform soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen sollen außerdem entlastet werden. Auch die Situation von professionellen Pflegerinnen und Pflegern soll sich verbessern.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und den Kostensteigerungen in der Pflege führt für das Bundesministerium für Gesundheit kein Weg daran vorbei, die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wurde am 5. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: Techniker Krankenkasse