Im August 2019 wurde der § 7b EStG eingeführt. Er ermöglicht die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für den Neubau von Mietwohnungen. Die Regelung war ursprünglich zum 31.12.2021 ausgelaufen, wurde aber durch das Jahressteuergesetz 2022 reaktiviert und gilt nun bis zum 31.12.2026. Dies ist unter Umständen für alle Hauseigentümer relevant, da auch Ausbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden gefördert werden.
Einzelheiten finden Sie in unserem frisch aktualisierten Merkblatt „Sonderabschreibung nach § 7b EStG“ oder sprechen Sie uns an!