Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages
Das Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der bestehende Anspruch auf Verlustübernahme gegen die Organträgerin in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen…