Erben können rückwirkend Kfz-Steuerbefreiung beantragen

Im Februar 2017 beantragte ein gehbehinderter Fahrzeughalter aufgrund eines Streitfalls einen Schwerbehindertenausweis. Im Mai musste der Mann sein PKW aus gesundheitlichen Gründen abmelden. Kurz darauf verstarb er. Daraufhin stellte das Landratsamt im Juni 2017 eine Bescheinigung aus, die dem Fahrzeughalter eine Behinderung bestätigte.

Nach seinem Tod beantragte sein Erbe die Erstattung der bereits gezahlten Kfz-Steuern für die Zeit zwischen der Antragstellung des Schwerbehindertenausweises und der Abmeldung des Fahrzeugs. Nachdem das Hauptzollamt die Antragstellung ablehnte, erhob der Erbe Klage und gewann.

Demzufolge erteilte der Bundesfinanzhof ein Urteil, welches besagt, dass Erben für eine bereits verstorbene Person die Kfz-Steuern zurückverlangen können, wenn diese zur Lebenszeit alle Voraussetzungen für eine Vergünstigung erfüllt hat.

Quellen: www.zeit.de und www.n-tv.de