Grundsteuer: das Bundesmodell ist verfassungswidrig

Gemeinsame Musterprozesse vom Bund der Steuerzahler und Haus & Grund – Verbänden werden derzeit konkretisiert.

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof der Universität Augsburg hat ein 73-seitiges Rechtsgutachten vorgelegt, welches für beide Verbände als Grundlage für die anvisierten Musterklagen dient.

„Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet BdSt-Präsident Reiner Holznagel das juristische Engagement und Haus & Grund-Präsident Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“

Entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:

  • Die Bewertung orientiert sich an dem Wert von Grund und Boden und greift in die Bereiche der Vermögens- und Einkommensteuer ein, der Bund schafft aber nicht, wie gefordert, ein eigenes Bewertungssystem. Dabei müssen sich die Einkommen- und die Grundsteuer aber von der Verfassung her unterscheiden.
  • Die Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200! Man sieht, dass die Bodenrichtwerte Bewertungslücken aufweisen, damit stellt die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes dar.
  • Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt (berücksichtigt werden z.B. Gebäude-Art, Wohnfläche, Baujahr, Mietniveau-Stufe und vieles mehr), die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Das Recht ist deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Dadurch werden die Grundsteuerpflichtigen grundlos mit zu aufwändigen Mitwirkungspflichten belastet und ihre Grundrechte verletzt.
  • Merkmale wie Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt und maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen. Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Der gewählte Mittelweg ist jedoch verfassungswidrig.
  • Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.

Es droht eine Rechtsschutzlücke!

Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet und alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.

Wir empfehlen dringend, gegen die nach dem Bundesmodell erlassenen Grundsteuerbescheide Einspruch zu erheben. Einen Mustereinspruch finden Sie HIER.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Quelle: Bund der Steuerzahler